Toronto CELTA-Richtlinien
CELTA-Richtlinien
Richtlinien für die Zahlung, Rückerstattung und Verschiebung von Studiengebühren
Bewerbern, die die Interviewphase des Bewerbungsverfahrens erfolgreich absolvieren, wird ein Platz in einem unserer CELTA-Kurse angeboten.
Gebührenzahlung
Bewerber, die zum Kurs zugelassen werden, müssen ihren Platz reservieren, indem sie die Gebühren innerhalb der auf dem Zulassungsschreiben angegebenen Frist bezahlen. Die Frist beträgt sechs Wochen vor Kursbeginn. Für Bewerber, denen ein Kursplatz innerhalb von sechs Wochen vor Kursbeginn angeboten wird, wird eine Zahlungsfrist in der Woche des Vorstellungsgesprächs festgelegt. Wenn die Bewerber ihre Gebühren nicht bis zum angegebenen Termin vollständig bezahlen, wird ihr Platz einem anderen qualifizierten Bewerber angeboten.
Gebührenerstattungspolitik gemäß S. 25 bis 33 der O.Reg. 415/06
Vollständige Erstattung
§ 25. (1) Eine Berufsschule erstattet alle Gebühren, die ein Studierender im Rahmen eines Vertrags über die Erbringung eines Berufsbildungsprogramms gezahlt hat, wenn folgende Umstände vorliegen:
1. Der Vertrag wird von einer Person innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt einer Kopie des Vertrages gemäß § 36 des Gesetzes widerrufen.
2. Das Berufskolleg bricht die Berufsausbildung ab, bevor der Studierende das Programm abgeschlossen hat, vorbehaltlich des Absatzes (2).
3. das Career College die Gebühren erhebt oder einzieht,
i. bevor die Einschreibung für das College nach dem Gesetz ausgestellt wurde oder bevor das Berufsbildungsprogramm vom Superintendent genehmigt wurde, oder
ii. vor Abschluss eines Vertrages über die Durchführung des Berufsbildungsprogramms mit dem Schüler, es sei denn, das Entgelt wird nach § 44 Abs. 3 erhoben.
4. Das Berufskolleg verweist den Studenten in einer Weise oder aus Gründen, die gegen die Ausschlusspolitik des Hochschulverbands verstoßen, von der Hochschule.
5. Das Berufskolleg beschäftigt einen Ausbilder, der nicht qualifiziert ist, das Programm ganz oder teilweise gemäß § 41 zu unterrichten.
6. Der Vertrag ist nach § 18 Abs. 2 oder nach § 22 nichtig.
7. Versäumt es eine Berufsschule, in der dem Superintendent gemäß § 43 vorgelegten detaillierten Liste einen Gebührenposten anzugeben, der einer Gebühr entspricht, die von einem Studenten für die Durchführung eines Berufsbildungsprogramms gezahlt wurde, so zahlt die Hochschule dem Studenten,
i. im Falle eines Gegenstandes, der nicht vom Kollegium zur Verfügung gestellt wird, den vollen Betrag der Gebühr für den Gegenstand und
ii. im Falle einer Gebühr, die den Betrag der für den Gegenstand vorgesehenen Gebühr übersteigt, die Differenz zwischen der Höhe der Gebühr für die dem Superintendent zur Verfügung gestellte Gebühr und der erhobenen Gebühr.
(2) Eine vollständige Rückerstattung ist in den in Absatz 1 Absatz 2 genannten Umständen nicht zu leisten, wenn der Wegfall der Berufsausbildung mit der Einstellung des Berufskollegs zusammenfällt.
(3) Eine Rückerstattung nach Absatz 1 Absätze 1 bis 6 ist nicht zu leisten, es sei denn, der Studierende fordert die Berufungsakademie schriftlich zur Rückzahlung auf.
(4) Eine Rückerstattung nach Absatz (1) ist von der Berufshochschule innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Abgabe an die Hochschule zu leisten,
(a) im Falle eines Rücktritts nach § 36 des Gesetzes die Mitteilung über den Rücktritt; oder
(b) im Falle einer Erstattung nach Absatz 1 Absätze 2 bis 6 einen schriftlichen Antrag auf Erstattung.
Teilweise Rückerstattung, wenn der Student das Programm nicht antritt
§ 26. (1) Wird ein Student zu einem berufsbildenden Studium zugelassen, zahlt er für das Programm Gebühren an das Berufskolleg und beginnt er das Studium anschließend nicht, so erstattet das College einen Teil der vom Studenten gezahlten Gebühren unter folgenden Umständen:
1. Der/die Studierende teilt der Hochschule mit, dass er/sie vor dem Tag des Beginns des Berufsausbildungsprogramms vom Programm zurücktritt.
2. Im Falle eines Studenten, der zu einem Berufsausbildungsgang unter der Bedingung zugelassen wurde, dass er bestimmte Zulassungsvoraussetzungen vor dem Tag des Beginns des Ausbildungsgangs erfüllt, erfüllt der Student die Voraussetzungen nicht vor diesem Tag.
3. Der Student nimmt in den ersten 14 Tagen nach dem Tag des Programmbeginns nicht am Programm teil und die Hochschule teilt dem Studenten schriftlich mit, dass sie den Vertrag spätestens 45 Tage nach dem Tag des Programmbeginns kündigt.
(2) Der Betrag der Rückerstattung gemäß Subsection (1) entspricht dem vollen Betrag, den der Student für das berufliche Programm gezahlt hat, abzüglich eines Betrages, der dem niedrigeren der beiden folgenden Beträge entspricht: 20 Prozent des vollen Betrags der Gebühr und 500 Dollar.
(3) Eine Rückerstattung gemäß Absatz (1) ist zahlbar
(a) im Falle einer Rückerstattung gemäß Absatz 1 von Absatz (1) innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag, an dem der Student den Rücktritt vom Programm erklärt;
(b) im Falle einer Rückerstattung gemäß Absatz 2 von Absatz (1) innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag, an dem das berufliche Programm beginnt; und
(c) im Falle einer Rückerstattung gemäß Absatz 3 von Absatz (1) innerhalb von 45 Tagen nach dem Tag, an dem das berufliche Programm beginnt.
(4) Für die Zwecke des Absatzes 3 des Absatzes (1) ist es eine Bedingung eines Vertrags über die Bereitstellung eines Berufsprogramms, dass das Berufskolleg den Vertrag innerhalb von 45 Tagen nach dem Tag des Beginns des Berufsprogramms kündigen kann, wenn die Person, die den Vertrag mit dem Berufskolleg abgeschlossen hat, nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag des Beginns des Berufsprogramms am Programm teilnimmt.
(5) Eine Berufsschule, die einen Vertrag nach Absatz 4 kündigen will, hat die Kündigung innerhalb von 45 Tagen nach Beginn der Berufsausbildung gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich mitzuteilen.
Teilweise Rückerstattung: Rücktritte und Ausschlüsse nach Beginn des Programms
§ 27. (1) Eine Berufsakademie erstattet einem Studenten, der eine Berufsausbildung beginnt, einen Teil der für das Studium gezahlten Gebühren, wenn zu einem nach Absatz 3 bestimmten Zeitpunkt während des Programms
(a) der/die Studierende aus dem Programm ausscheidet, nachdem das Programm begonnen hat; oder
(b) Der Student wird aus dem Programm ausgeschlossen, wenn der Ausschluss nach den Ausschlussrichtlinien des Career College zulässig ist.
(2) Dieser Abschnitt gilt nicht für die in den §§ 28 und 29 beschriebenen Berufsausbildungsgänge.
(3) Ein Berufskolleg zahlt eine Teilrückerstattung nach diesem Abschnitt nur dann, wenn der Rücktritt oder der Ausschluss aus dem Berufsbildungsprogramm zu einem Zeitpunkt während des Studiums erfolgt, der nach folgenden Regeln bestimmt wird:
1. Bei einer Berufsausbildung, die weniger als 12 Monate dauert, erfolgt der Austritt oder Ausschluss während der ersten Hälfte der Ausbildung.
2. Im Falle einer Berufsausbildung, die 12 Monate oder länger dauert,
i. für die ersten 12 Monate der Ausbildungsdauer und für alle weiteren vollen 12 Monate der Ausbildungsdauer erfolgt der Austritt oder Ausschluss während der ersten sechs Monate dieses 12-Monats-Zeitraums, und
ii. für jeden Zeitraum der Ausbildungsdauer, der nach Ablauf des letzten unter Ziffer i genannten 12-Monats-Zeitraums verbleibt, erfolgt der Austritt oder Ausschluss in der ersten Hälfte des Zeitraums.
(4) Tritt der Studierende innerhalb der ersten Hälfte eines in Absatz 3 genannten Zeitraums von einem Berufsbildungsprogramm zurück oder wird er von einem Berufsbildungsprogramm ausgeschlossen, so entspricht der Erstattungsbetrag, den das Berufskolleg dem Studierenden zu zahlen hat, dem vollen Betrag der für das Programm gezahlten Gebühren abzüglich,
(a) ein Betrag, der 20 Prozent des Gesamtbetrags der Gebühren in Bezug auf das Programm und 500 USD entspricht, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist; und
b) den Teil der Gebühren für den Teil des Zeitraums, der zum Zeitpunkt des Widerrufs oder der Ausweisung verstrichen war.
(5) Tritt der Studierende während der zweiten Hälfte eines in Absatz 3 genannten Zeitraums von einem Berufsbildungsstudium zurück oder wird er von ihm ausgeschlossen, so ist das Berufskolleg nicht verpflichtet, dem Studierenden für diesen Zeitraum eine Rückerstattung zu zahlen.
(6) Das Berufskolleg erstattet die für einen Zeitraum, der im Zeitpunkt des Rücktritts oder des Ausschlusses noch nicht begonnen hatte, entrichteten Gebühren in voller Höhe zurück.
Keine Einbehaltung der Erstattung
30. Ein Berufskolleg darf keine Rückerstattung von Gebühren, die einem Studenten nach den Abschnitten 25 bis 29 zu zahlen sind, durch Abzug oder Verrechnung einbehalten, um einen Betrag einzutreiben, den der Student in Bezug auf eine Dienstleistung oder ein anderes Programm als ein vom Berufskolleg angebotenes Berufsbildungsprogramm schuldet.
Behandlung von Büchern und Ausrüstung
31. Bei der Berechnung einer Erstattung nach den §§ 25 bis 29 kann eine Berufsschule die Einzelhandelskosten für Bücher oder Ausrüstungsgegenstände einbehalten, die die Berufsschule dem Studenten zur Verfügung gestellt hat, wenn der Student
(a) die Bücher oder Geräte nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem Rücktritt oder Ausschluss des Studierenden aus dem Programm an das Career College zurückgibt, oder
(b) die Bücher oder Ausrüstungsgegenstände innerhalb der in Klausel (a) genannten Frist von 10 Tagen an die Berufsakademie zurückgibt, sie jedoch nicht ungeöffnet oder in demselben Zustand zurückgibt, in dem sie sich bei der Lieferung befanden.
Erstattung für internationale Studierende
32. Eine Mitteilung an ein Berufskolleg, die von oder im Namen eines internationalen Studenten oder eines potenziellen internationalen Studenten erstellt wird und in der angegeben wird, dass dem Studenten kein befristetes Aufenthaltsvisum als Mitglied der Studentenklasse nach dem Immigration and Refugee Protection Act (Kanada) erteilt wurde, gilt als
(a) Mitteilung über einen Rücktritt vom Vertrag im Sinne von § 36 des Gesetzes, wenn die Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt einer Kopie des Vertrags erfolgt; und
(b) Mitteilung, dass der Student aus dem Programm im Sinne von Absatz 1 von Unterabschnitt 26 (1) oder Klausel 29 (2) (a) ausscheidet, wenn die Mitteilung am oder vor Ablauf der Hälfte der Dauer des Programms eingeht.
Währung
33. Jede Rückerstattung von Gebühren, die ein Career College nach dem Gesetz zu entrichten hat, ist in kanadischen oder US-Dollar zu zahlen.
Richtlinie gegen Diskriminierung, Mobbing und Belästigung
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